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Anrainer in der Hopfengartenstraße bekommen "Privat"-Parkplatz

Auf Vorschlag des Bürgermeisters wurde in der Ausschusssitzung für Bau und Verkehr am 13.11.2024 über die geplante Einführung einer Anrainerparkzone entlang der Wohnhausanlagen- Hopfengartenstraße Nr. 5, 7, 9 und 11 beraten. Aufgrund der ausgewerteten Anrainer-Befragungs-Rückmeldungen - 19 Anwohner dafür und 12 dagegen - wurde entschieden, die Maßnahme umzusetzen.

 

Details zur Umsetzung:

Es werden die entsprechenden Verkehrszeichen montiert und die Anrainerparkplätze eingerichtet. Diese Stellplätze sind ausschließlich für die Bewohner der Wohnhausanlagen Hopfengartenstraße 5, 7, 9 und 11 vorgesehen und durch eine klare Beschilderung gekennzeichnet. Die Überwachung der Parkzone erfolgt durch das bereits für die Kurzparkzonen zuständige private Überwachungsunternehmen.

 

Beantragung der Parkberechtigungskarte:

Die Stadtgemeinde Horn stellt allen betroffenen Anwohnern kostenlos eine Parkberechtigungskarte zur Verfügung. Die Karte wird fahrzeugbezogen auf ein bestimmtes Kennzeichen ausgestellt. Jede Wohnung kann nur eine Parkberechtigungskarte beantragen. Die Ausgabe der Karten beginnt am 02.12.2024 und kann persönlich bei der Stadtgemeinde Horn im Zimmer Nr. 10 (Mario Don) abgeholt werden. Mitzubringen sind ein Meldenachweis (Meldezettel) und der Zulassungsschein des betreffenden Fahrzeugs

Um Missverständnisse und mögliche Strafverfügungen zu vermeiden, ist die Parkberechtigungskarte jederzeit gut sichtbar im Bereich der Windschutzscheibe zu platzieren, sobald die Verkehrszeichen errichtet sind.

Bild: Stadtgemeinde Horn/G. Hohenegger
Bild: Stadtgemeinde Horn/G. Hohenegger

 StADir. Matthias Pithan, Sachbearbeiter Mario Don, Bgm. Gerhard Lentschig und StR Manfred Daniel (v. li.) vor den Anrainerparkplätzen in der Hopfengartenstraße.