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Schnuppertickets: Öffis für wenig Geld

Wollen das Reisen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln schmackhaft machen: StR Manfred Daniel  (re.) und Mobilitästbeauftragter GR Andreas Holzbrecher.

Bild: © Josef Pfleger

Die Stadtgemeinde Horn bietet ihren Bürgern ab 1. November vier günstige Schnuppertickets für den öffentlichen Verkehr zum Ausleihen an. Ein entsprechender Beschluss zum Ankauf und zum Verleih wurde bei der Stadtratssitzung am 28. September einstimmig gefasst.

Das Schnupperticket ist jeweils eine „Verkehrsverbund Ost-Region Jahreskarte“ und gilt für Bahn und Bus in Niederösterreich, Burgenland und Wien – einschließlich aller öffentlichen Verkehrsmittel in der Kernzone Wien (U-Bahn, Straßenbahn, Bus). Es kann von Personen mit Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Horn zu einem Tagespreis von 9 Euro und von Personen mit Nebenwohnsitz zu einem Tagespreis von 15 Euro im Stadtamt entliehen werden.

 

StR Manfred Daniel freut sich, dass ab heuer vier Personen, also auch Familien, die Tickets in Anspruch nehmen können.

 

„Die Stadtgemeinde Horn will mit dieser Schnupperticket-Aktion den Menschen das Reisen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln schmackhaft machen und einen Impuls zur weiteren Nutzung geben. Durch den Umstieg vom Auto auf Bus oder Bahn spart man Stress und CO2“, freut sich Mobilitätsbeauftragter GR Andreas Holzbrecher über das Angebot.

 

Wie der Verleih funktioniert:

Im Bürgerservice im Horner Stadtamt liegen vier Schnuppertickets zum Verleih auf. Die Reservierung ist online unter www.schnupperticket.at/horn, persönlich im Bürgerservice oder telefonisch unter 02982/2656 zu den Öffnungszeiten (Mo, Mi, Fr 8–12 Uhr, Di 8–12 Uhr und 13:30–17 Uhr, Do 8–12 und 13:30–16 Uhr) möglich. Die Reservierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

 

Ein Schnupperticket kann für bis zu zwei aufeinanderfolgende Tage ausgeborgt werden. Die insgesamt vier Tickets, die zur Verfügung stehen,  können ausschließlich am Entlehntag ab 8 Uhr im Bürgerservice abgeholt werden. Es gilt immer nur für eine Person. Die Rückgabe muss am selben Tag über den Bürgerbriefkasten erfolgen.