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Mit der e-card sicher in den Urlaub

Bild: © Josef Pfleger
Bild: © Josef Pfleger

Die Sommerferien stehen bevor und damit die Urlaubs- und Reisezeit. Im Gepäck darf bei allen Reisen die e-card nicht fehlen. Nicht nur in ganz Österreich ist man damit krankenversichert, sondern auch in den meisten europäischen Ländern. Das gewährleistet die EKVK (Europäische  Krankenversicherungskarte), die sich auf der Rückseite der e-card befindet.

Die EKVK gilt im gesamten EU- und EWR-Raum sowie in der Schweiz, Großbritannien, in Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Bosnien-Herzegowina. In den drei letztgenannten

Ländern stellt der zuständige Sozialversicherungsträger bei Vorlage einen gültigen Behandlungsschein aus.

Die EKVK kann bei allen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten sowie in öffentlichen Spitälern verwendet werden. Wichtig ist, die Karte gleich vor Behandlungsbeginn vorzuweisen. Ausländische

Krankenversicherungsträger rechnen in der Regel direkt mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ab. Manchmal wird die EKVK – trotz anderslautender Bestimmungen – nicht akzeptiert und eine Barzahlung verlangt. Sollte das passieren, muss man sich unbedingt eine detaillierte Rechnung ausstellen lassen. Dies gilt auch für private Kliniken und Privatärztinnen bzw. Privatärzte. Gegen Vorlage der Rechnung erstattet die ÖGK die Kosten.

 

Außerhalb Europas

Für Reisen in die Türkei ist ein Urlaubskrankenschein notwendig. Dieser ist bei der Arbeitsstelle oder bei der Österreichischen Gesundheitskasse erhältlich. Der Urlaubskrankenschein muss vor Beginn der ärztlichen Behandlung beim ausländischen Krankenversicherungsträger in einen ortsüblichen Krankenschein eingetauscht werden. Erst dann werden ärztliche Behandlung, Medikamente oder Spital auf Kosten der Krankenkasse gewährt.

Bei allen anderen Reisezielen sind sämtliche ärztlichen Leistungen selbst zu bezahlen.

Wer sein Urlaubsbudget nicht zusätzlich belasten möchte, sollte eine private Reisekrankenversicherung abschließen. Viele Leistungen im Urlaub sind oft auch über Zusatzangebote bei Automobilklubs oder Kreditkartenfirmen abgedeckt.

 

Wichtig für eine Kostenerstattung

Die ÖGK benötigt eine detaillierte Rechnung. Auf dieser sollten alle medizinischen Leistungen, Medikamente, Heilbehelfe etc. samt ihren einzelnen Honoraren angeführt sein. Ebenso ist ein Zahlungsnachweis erforderlich. Die Kostenerstattung bei Honorarnoten von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten erfolgt in Höhe von 80 Prozent des jeweiligen Vertragstarifes. Achtung: Der Vertragstarif ist nicht identisch mit der Rechnungshöhe. Dabei kann es zu großen Differenzen kommen, da die ausländischen Sozialversicherungen andere Tarife haben und private Behandler die Preise frei bestimmen können.

Wer eine private Reiseversicherung abgeschlossen hat, kann bei der ÖGK eine Bestätigung über die Kostenerstattung einholen und mit dieser die Restkosten bei der Privatversicherung geltend machen.