Die Wahlrechtsnovelle, die am 24. Februar 2022 im NÖ Landtag mit voraussichtlich großer überparteilicher Zustimmung beschlossen werden wird, beendet das Gemeinderats-Wahlrecht jener Personen, die nur ihren Zweitwohnsitz in Niederösterreich haben.
Im November des Vorjahres seien die Gemeindevertreterverbände von VP und SP an die Klubs herangetreten und hätten eine Wahlrechtsänderung angeregt, so ÖVP-Klubobmann Klaus Schneeberger in einer Presseaussendung.
Einer der Gründe war dabei sicher die Ausweitung des Parkpickerls auf weitere Bezirke in Wien. „Immer, wenn in Wien ein weiterer Bezirk das Parkpickerl einführte, nahm in Niederösterreich und natürlich auch bei uns in Horn die Anzahl der Zweitwohnsitzer zu. Die Hauptwohnsitzer meldeten sich um, um in Wien dieses an den Hauptwohnsitz gebundene „Zuckerl“, sprich Parkpickerl, zu erhalten“, weiß auch Horns Bürgermeister und Landtagsabgeordneter Jürgen Maier aus eigener Erfahrung.
Die Anzahl, die diese Thematik betrifft, ist keine geringe: Klubobmann Schneeberger spricht konkret von etwa 20.000 von insgesamt über 90.000 Zweitwohnsitzern.
Die Stadt Horn hatte im 31. Dezember 2021 6.473 Hauptwohnsitzer (nur für diese gibt es Bedarfszuweisungen) und sage und schreibe 1.487 Zweitwohnsitzer, für die es kein Geld gibt, aber für die trotzdem die Infrastruktur vorhanden sein muss (Wasser, Kanal, Kläranlage ....).
Für viele Gemeinden bedeutet diese „Parkpickerlflucht“ erhebliche finanzielle Einbußen. Daher erwartet sich Klubobmann Schneeberger Lösungsvorschläge aus Wien, wie man für die Pendlerinnen und Pendler aus Niederösterreich und dem Burgenland die „Situation abfedern“ könne.
Der Klubobmann-Stellvertreter der SP Niederösterreich, Christian Samwald, brachte in diesem Zusammenhang einen weiteren Punkt auf das Tapet – die Zweitwohnsitzer-Abgabe: „Ich freue mich auf die nächsten Gespräche, die wir führen werden. Es handelt sich dabei um eine sehr komplexe Materie, für die es maßgeschneiderte und praktikable Lösungen für Niederösterreich braucht.“
„Das Thema ,Zweitwohnsitzer-Abgabe‘ steht schon sehr lange im Raum und wird immer wieder diskutiert. Das kann dauern, bis man da ein Ergebnis erzielt“, so Maier dazu.
Fakt ist, dass die Pendler aus Niederösterreich in Wien hohen Anteil an der Wertschöpfung und damit an den Einnahmen der Bundeshauptstadt haben, gleichzeitig aber kein Recht auf ein Parkpickerl besitzen, wenn sie nicht hauptgemeldet sind. Sie werden daher oft zu „Wienern“, obwohl sie eigentlich in Niederösterreich zu Hause sind.
Sicher keine einfache Problematik, die es da länderübergreifend zu lösen gilt.
Das Wahlrecht zu ändern, wird wohl zu wenig sein.
Christian Samwald, Stv. Klubomann SPÖ
JKP / Bilder: NÖ Landtag