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Feuerwerk zu Silvester: Verbot im Ortsgebiet ohne Ausnahme

Ein "bisschen" erstaunt über die Pressemeldungen, dass die Gemeinden für das Verbot von Feuerwerken und Böllern zu Silvester entscheiden sollen, zeigte sich Horns Bürgermeister LAbg. Jürgen Maier: "Im Pyrotechnikgesetz ist klar geregelt, dass das Abschießen von Feuerwerkskörpern und Knallkörpern bzw. Böllern im Ortsgebiet verboten ist. Die Gemeinden können auf Ansuchen für gewisse Zonen Ausnahmegenehmigungen erteilen. Aber solche wird es nach einem einstimmigen Stadtratsbeschluss heuer in der Gemeinde Horn nicht geben."

Das heißt im Klartext, dass weder im Stadtgebiet von Horn noch in den Ortsgebieten der Katastralgemeinden Feuerwerkskörper gezündet werden dürfen.

Außerhalb der Ortsgebiete gelten die Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes, wobei besonders auf die Klassifizierung der Feuerwerkskörper zu achten ist. 

Ein großes Problem stellen alle Jahre wieder die im Ausland gekauften, illegal eingeführten und von nicht Befugten verwendeten viel zu gefährlichen "Raketenbatterien" dar, die immer wieder zu schweren, ja sogar tödlichen Verletzungen führen.

 

Das Abschießen von Feuerwerkskörpern im verbauten Gebiet ist grundsätzlich verboten.

 

Text und © Bilder: Josef Pfleger