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Vom „Tag der Fahne“ zum österreichischen Nationalfeiertag

Jenen Lesern, die zwischen 1956 und 1965 die Schule besucht haben, wird der „Tag der Fahne“ noch in guter Erinnerung sein.

In der „Wiener Zeitung“ (e-paper, 25.10.2020) findet sich dazu Folgendes: „Bis 1955 gab es keinen österreichischen Nationalfeiertag. Erst 1955, nach dem österreichischen Staatsvertrag, wurde der 26. Oktober als der "Tag der Fahne" fixiert. Der 26. Oktober wurde deshalb ausgewählt, weil die 90-Tage-Frist für den Abzug der Alliierten am 25. Oktober 1955 endete. Am 26. Oktober trat der Neutralitätsbeschluss des Bundesverfassungsgesetzes in Kraft – so passte dieses Datum besser, als der 25. Oktober, denn der Abzug der Alliiertenmächte sollte nicht extra betont werden. Ab nun sollte aber am 26. Oktober im ganzen Land die österreichische Flagge gehisst werden.“

 

Nationalfeiertag seit 1965

Im Jahr 1965 berieten Parlament und Bundesregierung über die Einführung eines Nationalfeiertages, wobei folgende Ereignisse in Erwägung gezogen wurden:

  • 12. November (Ausrufung der Ersten Republik im Jahr 1918)
  • 27. April (Proklamation über die Selbstständigkeit Österreichs im Jahr 1945)
  • 15. Mai (Unterzeichnung des Staatsvertrages im Jahr 1945)
  • 26. Oktober (Neutralitätsbeschluss 1955)

Die Wahl fiel auf den 26. Oktober, was auch in der Präambel des Nationalfeiertagsgesetzes begründet wird:

„Präambel/Promulgationsklausel

Eingedenk der Tatsache, daß Österreich am 26. Oktober 1955 mit dem Bundesverfassungsgesetz BGBl. Nr. 211/1955 über die Neutralität Österreichs seinen Willen erklärt hat, für alle Zukunft und unter allen Umständen seine Unabhängigkeit zu wahren und sie mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu verteidigen, und in eben demselben Bundesverfassungsgesetz seine immerwährende Neutralität festgelegt hat, und in der Einsicht des damit bekundeten Willens, als dauernd neutraler Staat einen wertvollen Beitrag zum Frieden in der Welt leisten zu können, hat der Nationalrat beschlossen:

 

Artikel I

Der 26. Oktober ist der österreichische Nationalfeiertag.

 

Artikel II

Der österreichische Nationalfeiertag wird im ganzen Bundesgebiet festlich begangen.

 

Artikel III

Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Bundesgesetz BGBl. Nr. 298/1965 außer Kraft.

 

Artikel IV

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesregierung betraut.“

 

Veranstaltungen am Nationalfeiertag:

  • Die Hofburg (Sitz des Bundespräsidenten) und das Parlament und die Ministerien öffnen u. a. ihre Pforten.
  • Das Heeresgeschichtliche Museum kann bei freiem Eintritt besucht werden.
  • In ganz Österreich finden „Fit-Märsche“ und andere Breitensportveranstaltungen statt.
  • Das Bundesheer zeigt in „Leistungsschauen“ seine Waffen (Flugzeuge, Hubschrauber, Panzer etc.) und informiert über seine Aufgaben und Aktivitäten.

Eine solche Leistungsschau findet coronabedingt heuer „virtuell“ statt. >>www.bundesheer.at >>

 

Text und Bild: Josef Pfleger