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Stadtgemeinde Horn: Normaler Parteienverkehr ab 18. Mai 2020

Die Stadtgemeinde Horn nimmt mit Montag, 18. Mai 2020, wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten den Parteienverkehr auf. 

 

Für die Zeit der Ausgangssperre gemäß Bestimmung der Bundesregierung wurde der Parteienverkehr im Rathaus Horn gänzlich ausgesetzt bzw. nur unter bestimmten Voraussetzungen oder telefonisch möglich gemacht. Auch die Mitarbeiter im Stadtamt versahen ihren Dienst in zwei wöchentlich wechselnden Schichten. Ab 18. Mai 2020 wird das Stadtamt Horn nun wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten den Parteienverkehr aufnehmen.

 

„Ich bitte die Bürgerinnen und Bürger sämtliche Schutzmaßnahmen beim Betreten des Rathauses zu beachten“, sagt Bgm. LAbg. Jürgen Maier. Konkret müssen Mund-Nasen-Schutzmasken getragen, die Desinfektionsvorrichtung beim Eingang verwendet und der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden. „Es ist mir besonders wichtig, dass die Ausbreitung des Virus weiterhin verhindert wird.“ Deshalb wäre es wünschenswert, wenn auch weiterhin Anfragen telefonisch oder per E-Mail eingereicht werden, um die Personenanzahl in den Abteilungen gering zu halten.

 

Neben den öffentlichen Spielplätzen, den öffentlichen WC-Anlagen, den Kindergärten und Schulen wird auch die Stadtbücherei am 18. Mai von 15 bis 19 Uhr und ab 25. Mai zu den gewohnten Öffnungszeiten geöffnet. Vorerst ist der Aufenthalt in der Bücherei auf die Rückgabe und die Entlehnung von Büchern beschränkt bzw. ist dieser so kurzfristig wie möglich zu gestalten.

 

Die Problemstoff- und Kartonagenübernahme am Wirtschaftshof Horn wird ab 18. Mai ebenfalls wieder montags und donnerstags von 14 bis 16 Uhr und jeden 1. Samstag im Monat von 9 bis 12 Uhr möglich sein. Ausgenommen ist zunächst jedoch die Abgabe von Alttextilien.

 

Öffnungszeiten im Stadtamt Horn:

Bürgerservicestelle:

Montag, Mittwoch, Donnerstag: 7.30–12 Uhr, Dienstag: 7.30–18 Uhr, Freitag: 7.30–13 Uhr

 

Parteienverkehr ausgenommen Bürgerservicestelle:

Montag und Mittwoch: 8–12 Uhr, Dienstag: 8–12 und 13.30–17 Uhr, Donnerstag: 8–12 und 13.30–15.30 Uhr, Freitag: 7.30–13 Uhr

 

Amtsstunden zur Entgegennahme von Anbringen:

Montag und Donnerstag: 7.30–12 und 13–15.30 Uhr, Dienstag: 7.30–12 und 13–17 Uhr, Mittwoch: 7.30–12 und 13–15 Uhr, Freitag: 7.30–13 Uhr

 

Text: Stadtgemeinde Horn/Edith Reischütz / JKP