Gasthäuser haben ab 15. Mai wieder offen - wir bringen die Angebote der Wirte

Das Warten hat ein Ende. Gastronomiebetriebe dürfen ab dem 15. Mai ihre Pforten wieder öffnen. Natürlich gibt es rechtliche Auflage sowie Einschränkungen. Wir haben für unsere Leser eine Übersicht zusammengestellt, wie die Lage in und um Horn ist.

 

Gasthaus Blie: Der Restaurantbetrieb öffnet mit Montag, 18. Mai, wieder. Gekocht wird vorab von Montag bis Donnerstag (11.00 - 14.00 & 18.00 - 21.00 Uhr). Der Abholservice wird beibehalten.

 

Hotel Restaurant Öhlknechthof: Öffnungszeiten bleiben wie gehabt. Der Fahrplan für den Mai schaut wie folgt aus: Mo – Fr wieder zwei Menüs zur Auswahl.

15.05. Weinverkostung; 17.05. Sonntagsmenü 18,-; 21.05. Feiertagsmenü 18,-; 24.05. Brunch „Spargel trifft Erdbeere“; 28.05. Überraschungsmenü 4-gängig oder 6-gängig (nur abends); 31.05. Pfingstbrunch; 01.06. Feiertagsmenü

 

Cafe Mocca: Die Pforten werden am 15. Mai geöffnet.

 

Campus Horn: Öffnet am 15. Mai und bis auf Widerruf auch Samstag und Sonntag zu Mittag offen halten. Wir werden die Speisen weiterhin in Buffetform anbieten, die Ausgabe erfolgt jedoch durch unsere Mitarbeiter.

 

Pizzeria Arian: Auch hier gelten ab 15. Mai die „normalen“ Öffnungszeiten.

 

Stadtcafe: Öffnet ebenfalls wieder und gleichzeitig wird das Lieferservice beibehalten. Die Öffnung an Samstagen wird probeweise durchgeführt.

 

Stadtheuriger: Er hat ab 15. Mai wieder geöffnet. Gleichzeitiger Start der Vinothek - hier können Weine ab Hof gekauft werden. Tische im Lokal sowie im Schanigarten sind so gestellt, dass der Sicherheitsabstand gegeben ist.

 

Ausklang: „Wir werden auf jeden Fall ab dem 15. Mai aufsperren. Die genauen Öffnungszeiten werden noch bekannt gegeben. Der vorläufige Stand: Eventuell im Mai bis 15:00 Uhr, vielleicht an gewissen Tagen auch am Abend geöffnet. Genaueres wird nächste Woche bekannt gegeben“, so der Chef.

 

Weinbar Thurnhof: geöffnet, täglich ab 16 Uhr, inklusive Garten

 

8er Bar: „Wir öffnen ab 15.5. täglich - ausgenommen Sonntag - ab 15 Uhr vorerst, evtl. auch ab 14 Uhr, je nachdem, wie die Öffnungszeiten angenommen werden. Wir werden Konditor-Eis sowie original Tichy-Eismarillenknödel anbieten, diese lassen sich perfekt in unserem schönen Gastgarten genießen. Und natürlich unseren klassischen Burger sowie alle anderen Speisen von der Karte bleiben wie gehabt. Gerne können alle Speisen auch abgeholt werden“, so die Betreiber.

 

Riederich: Cafe Leo und Cafe Christine erweitern ihr Angebot und sperren den Kaffeehaus-Bereich wieder auf.

 

Bucher: Der Kaffeehaus-Bereich wird ab 15. Mai in beiden Filialen geöffnet.

 

Poststüberl: „Wir sind ab 15. Mai in gewohnter Manier und zu den üblichen Öffnungszeiten von 8 Uhr bis 23Uhr – für unsere Gäste da“, so Josef Steininger.

 

HePeng: Nach längerer Pause - Urlaub und Corona-Maßnahmen wieder geöffnet. Das gesamte Speisenangebot kann man im Lokal a la carte genießen oder sich für die „take away“-Option entscheiden. Kein Buffet.

 

Dolce Vita: Am 15. Mai ist ab 9:00 Uhr geöffnet. Die vorübergehenden Öffnungszeiten sind Mo-Fr 9:00 - 22:00 Uhr!

 

Cafe Carambol: „Unter Einhaltung der Auflagen wird es so weit wie möglich einen normalen Betrieb im Lokal geben. Wir freuen uns darauf unsere Gäste bald wieder begrüßen zu dürfen. Wahrscheinlich werden die Öffnungszeiten leicht nach vorne verlegt, um auf die verfrühte Sperrstunde zu reagieren“, so Michaela und Clemens.

 

Corner Bar: Bleibt vorerst zu. Es gibt noch keine explizite Regelung für Bars/Nachtlokale.

 

Bierlokal Pfiff: Vorerst zu, da noch keine genaue Regelung vorhanden.

 

Gasthaus zum Knell, Mold: „Wir freuen uns sehr, euch mitteilen zu können, dass wir auch am 15. Mai  unser Gasthaus wiedereröffnen dürfen. Leider sind wir am Anfang zu etwas verkürzten Öffnungszeiten gezwungen.

Wir werden auf die Bedürfnisse unserer Gäste persönlich eingehen und bieten daher weiter unseren Abhol- und Lieferservice an.

Wir haben die Möglichkeiten, in unserem großzügigen Gastgarten unter dem Glasdach zu heizen, was die Möglichkeit bietet, auch an nicht so heißen Tagen im Freien unsere Schmankerl oder einen Eisbecher zu genießen. Natürlich schauen wir auf den Mindestabstand beim Gestalten des gesamten Gästebereiches.

Weiters haben wir in sämtlichen Sanitärbereichen auf berührungslose Armaturen umgestellt“, so die Chefin.

 

Graselwirtin, Mörtersdorf: „Ja, wir öffnen am 15. Mai wie gewohnt, als "Schmankerl" spendieren wir Freibier. Liebe Grüße, Antonia“, heißt es im offiziellen Mail an die Redaktion.

 

Gasthaus Mann, Rosenburg: „Wir freuen uns natürlich darauf, wenn auch etwas verhalten. Wir werden im Mai aber weiterhin Essen ausliefern – wie schon seit 18. März. Abends werden wir das Restaurant noch nicht öffnen, da kein Bedarf besteht. Wir freuen uns auf unsere Stammgäste, und am Wochenende auf die Ausflügler und Wanderer“, so die Doris Mann.

 

Gallien: „Ab 1. Mai haben wir fürs Fischen wieder geöffnet. Gerne könnt ihr euch auch Essen im Lokal abholen - unter den gegebenen Schutzmaßnahmen, wie beispielsweise dem 1m-Sicherheitsabstand.

Ab 15. Mai haben wir unser Lokal wieder geöffnet. Wir bitten euch um eine Reservierung, da wir somit die Tische besser einteilen können. Maximal dürfen 4 Erwachsene + Kinder an einem Tisch sitzen, bitte beachtet das. Wir freuen uns schon wieder sehr darauf, ein Stamperl mit euch zu trinken. Wer am 15. Mai bei uns vorbeikommt, bekommt eine Kugel von unserem neuen selbstgemachten Eis gratis“, so die Familie Toifl.

 

Gasthaus Göd, Sigmundsherberg: „Wir heißen ab 15. Mai unsere Gäste zu den gewohnten Öffnungszeiten herzlich willkommen“, so Franz Göd.

Maßnahmen zur Wiedereröffnung der Gastronomie und Hotellerie

Wie von Bundesministerin Köstinger verkündet, dürfen Gastronomiebetriebe ab 15. Mai wieder Gäste empfangen. Das Aufsperren ist mit rechtlichen Auflagen verbunden und die Öffnungszeiten sind vorerst eingeschränkt. Zu den wichtigsten Neuerungen zählen, dass Gastronomiebetriebe vorerst nur von Kleingruppen betreten werden dürfen, die aus maximal vier Erwachsenen und deren Kindern bestehen. Zwischen den Menschengruppen muss laufend ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden. Darüber hinaus müssen Gäste gemäß dem „Wait to be seated“ Prinzip an den Tisch geleitet werden und den Tisch vor dem Besuch vorreservieren. Auch das Tragen von Mund-Nasen-Schutz ist abseits der Tische z. B. am Weg zu den Sanitärräumen verpflichtend. In Bereichen ohne Kundenkontakt herrscht keine Maskenpflicht.

Für die Hotellerie wurde das Betretungsverbot bis 28. Mai verlängert. Touristische Nächtigungen können daher ab dem 29. Mai stattfinden. Eine Verordnung mit Details zu Schutzmaßnahmen für Beherbergungsbereiche wie Rezeption, gemeinsame Aufenthaltsräume, etc. liegt noch nicht vor.

Jedenfalls kann davon ausgegangen werden, dass die Regelungen für Mitarbeiter hinsichtlich der Maskenpflicht wie in Gastronomiebereichen auch in Beherbergungsbereichen gelten werden.

Die Fachverbände Hotellerie und Gastronomie haben gemeinsam mit dem Tourismusministerium eine eigene Website vorbereitet, auf der alle Regeln und Rahmenbedingungen für Gäste und Betriebe im Detail erklärt werden. Die Seite wird ab morgen, 1. Mai, zur Verfügung stehen.

 

Weitere Informationen finden Sie unter: wko.at/wiedereroffnung-GastroHotellerie.

 

Text und Bilder: Martin Pfleger