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NEOS-Dringlichkeitsantrag für engere Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden

Bei der Gemeinderatssitzung am 9. Dezember 2025 werden NEOS einen Dringlichkeitsantrag für engere Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden stellen.

"Der vorliegende Voranschlag für 2026 zeigt unübersehbar, wie groß die finanziellen Herausforderungen unserer Gemeinde sind. Es besteht akuter Handlungsbedarf, nicht nur kurzfristige Spar-Maßnahmen zu setzen, sondern es müssen auch unverzüglich mittel- und langfristig wirksame Konsolidierungs- und Reformschritte eingeleitet werden, um die Leistungsfähigkeit unserer Gemeinde im Sinne der Lebensqualität für unsere Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft zu sichern", so NEOS-GR Stephan Schneider. "Eine große Chance und besonders wirksame Möglichkeit ist die enge Zusammenarbeit mit Nachbargemeinen. Durch Kooperationen können wir Ressourcen bündeln, Synergien heben und Kosten senken, ohne auf Servicequalität verzichten zu müssen. Im Gegenteil: Gemeinsam können wir uns mehr für unsere  Bürgerinnen und Bürger leisten, als jede Gemeinde nur für sich."

 

Der Antrag lautet:

 Der Gemeinderat der Gemeinde Horn möge beschließen:

”Der Bürgermeister wird aufgefordert, umgehend eine Arbeitsgruppe zu bilden, die

  • die vielfältigen Möglichkeiten weiterer, engerer Zusammenarbeit mit unseren Nachbargemeinden verbindlich prüft,
  • die Potenziale für Synergien in Abstimmung mit den Nachbargemeinden systematisch analysiert und
  •  bis Juni 2026 einen ersten Vorschlag für weitere, gemeinsame Projekte der Zusammenarbeit/Kooperationen inkl. einer groben Skizzierung der Umsetzung und Synergiepotentiale und unter Berücksichtigung der Möglichkeiten der Auslagerung an den Gemeindeverband präsentiert.

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe werden aufgrund ihrer Fachkompetenz ausgewählt und bestehen aus Vertreter:innen der Gemeindeverwaltung mit Fachkompetenz in Verwaltung, Finanzen und Infrastruktur ebenso wie aus Personen mit Erfahrung in interkommunaler Zusammenarbeit und Projektmanagement und je einer Vertreterin / einem Vertreter der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen. Bei Bedarf können externe Fachexperten hinzugezogen werden.

 

Die Arbeitsgruppe besteht aus maximal 10 Personen, wobei eine Person für das Gesamtergebnis verantwortlich zeichnet.

Nach der Präsentation der Ergebnisse und Empfehlungen im Juni 2026 wird der weitere Aufgabenschwerpunkt der Projektgruppe neu definiert sowie ein Umsetzungspfad wie z.B. die Einrichtung einer interkommunalen Arbeitsgruppe verabschiedet.

 

Die Arbeitsgruppe erarbeitet insbesondere folgende Punkte:

  • Systematische Erfassung und Bewertung der Potentiale einer interkommunalen Zusammenarbeit im eigenen Wirkungsbereich mit den umliegenden Gemeinden und dem Gemeindeverband.
  • Identifikation von konkreten Einsparungs- und Synergieeffekten in Verwaltung, Beschaffung, Infrastruktur und Dienstleistungsangeboten.
  • Erarbeitung von praxisnahen, rechtlich und organisatorisch umsetzbaren Vorschlägen für die Kooperation.
  •  Schaffung einer fundierten Entscheidungsgrundlage für die Gemeindegremien bezüglich weiterführender Maßnahmen.
  • Analyse des budgetären Potenzials bei Schaffung einer „Regionalgemeinde“ und
  • ferner möglichen Gemeindefusionen mit Nachbargemeinden.

Der Bürgermeister informiert die Kolleginnen und Kollegen der umliegenden Gemeinden von der Einrichtung der Arbeitsgruppe und dem Ziel der engeren Zusammenarbeit.“

 

Was halten Sie davon?

Ihre Meinung zum Einsparungspotential und zu einer möglichen Gemeindefusion ist gefragt.

JKP

 

  

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