In letzter Zeit ist es in Horn wegen der Grabungsarbeiten für das Fernwärme – Netz in manchen Straßenzügen zu erheblichen Behinderungen gekommen.
So auch in dem schmalen Straßenzug „Am Mittersteig“ direkt vor und im Anschluss an das Bundesamtsgebäude (Polizei).
Geduldig und mit viel Verständnis für die Situation haben die Anrainer und Bewohner dieser Siedlung (Alpenland - Häuser) daher schon längere Zeit die Behinderungen bei der Zufahrt zu ihren Wohnhäusern und zu den dazugehörenden Privat-Parkplätzen ertragen und dabei längere Gehwege von den gefundenen Abstellplätzen zu ihren Häusern in Kauf genommen!
Nun hat die Baufirma endlich gestern Freitag den Großteil der offenen „Künetten“ provisorisch geschlossen und so die Zufahrten zu den
Häusern und Privatparkplätzen zumindest einigermaßen möglich gemacht.
Dabei wurde die Straßenseite gegenüber dem Parkplatz des Hauses Mittersteig 9 und 11 vorsorglich mit Parkverbots-Zonen gekennzeichnet, um den Autofahrern das Abbiegen in die Einfahrt zu dem rechtwinkelig zur Straße liegenden Parkplatz (8 Stellplätze) zu erleichtern.
Leider gibt es aber Ignoranten, die sich anmaßen, diese Absperrungen einfach zu missachten, ja die sogar die Parkverbots- Tafeln und die rot-weißen Sperr-Hütchen für ihre Zwecke „entfernen“ und im Grünstreifen daneben ablegen, und ihren PKW frech direkt gegenüber der Einfahrt in den Privatparkplatz abstellen, sodass für die Anrainer in Ermangelung einer erforderlichen „Auslenk-Möglichkeit“ eine Zufahrt unmöglich gemacht wird.
Es ist schon wirklich bemerkenswert, wie rücksichtlos und „hirnlos“ sich manche Verkehrsteilnehmer (offenbar aus Bequemlichkeit) verhalten – und man darf sich wirklich nicht wundern, wenn ein solcher Ignorant bei der Rückkehr zu seinem PKW diesen möglicherweise mit aufgestochenen Reifen vorfinden sollte ...
Gott sei Dank haben wir aber eine wachsame Polizei in Horn – und die sogar gleich in der unmittelbaren Nachbarschaft - die die Angelegenheit in Kürze auf „legalem Weg“ (mittels Strafmandat hinter den Scheibenwischern) gelöst und damit eine mögliche weitere strafbare Handlung (wie in Vorgängersatz beschrieben) verhindert hat.
RG
