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Schilderwald in Horn - alle Hinweistafeln plus Erklärungen dazu im Bild

In unserer Redaktion sind einige Anrufe eingegangen, die an der Verkehrsleit-Beschilderung im Rahmen des Fernwärmeausbaus kein gutes Haar lassen. 

Da man im Vorbeifahren bei Gott nicht alles auf einmal erfassen kann, was da draufsteht, haben wir für unsere Leser die Hinweis-Tafeln fotografiert und die Bezirkshauptmannschaft um Erläuterungen dazu gebeten. Ein herzliches Dankeschön an die Fachleute für die perfekte Auskunft.

Gleich vorweg: Die gelben Tafeln sind Hinweistafeln und haben keine Rechtsgültigkeit. Die "echten" Verkehrstafeln werden erst mit Baubeginn aufgestellt.

 

Sehr oft kommt auf den Tafeln der Begriff "Quell- und Zielverkehr" vor, der offensichtlich nicht jedem geläufig ist. Hier eine kurze Definition: Unter Zielverkehr ist der im betreffenden Gebiet endende Verkehr, unter Quellverkehr der von diesem Gebiet ausgehende Verkehr zu verstehen. Einfacher ausgedrückt: Wenn ich zum Einkaufen in die Trafik oder Konditorei (Ziel) in der Thurnhofgasse fahren will, darf ich das. Und alle, die in der Thurnhofgasse (Quelle des Verkehrs) wohnen, dürfen die Straßen auch benützen. Die Durchfahrt alleine ist aber verboten.

Dieser Begriff steht auch auf dieser Übersichtstafel kurz vor dem Kreisverkehr auf dem Miklas-Platz.

 

Wo überall nicht durchgefahren werden darf, sieht man auf den Zusatzinformationen auf den Tafeln (roter Pfeil). Die Zufahrt ist gestattet.

 

Die Hamerling-Straße und die Wiener Straße stadtauswärts sind vom Fahrverbot natürlich nicht betroffen - nur die Straßen, Gassen und Plätze laut Zusatzinformation.

 

Ärger dürfte das Durchfahrtsverbot von der Blie-Kreuzung durch die Wiener Straße zum Schützenplatz geben. Beispiel: Will ein Bewohner der Bahnstraße zum Friedhof, muss er über die Umfahrung oder über Frauenhofen fahren (wenn er keine Schleichwege "hintaus" kennt ...).

 

Auch die Hinweis-Schilder, die vor der Blie-Kreuzung stehen (aus Richtung Wien), sind aus dem fahrenden Auto nicht mit einem Blick zu erfassen.

 

Auf dieser Hinweistafel vor der Sparkasse ist ein Rathausplatz-Zufahrtsverbot angekündigt, bei der Einfahrt in die Wiener Straße vom Schützenplatz aus gibt es aber keine Beschränkung - man könnte meinen, dass man hier plötzlich "ansteht" und nicht mehr weiter kann. Des Rätsels Lösung: Mit dem Rathausplatz ist nicht ...

 

... die Verlängerung der Florianigasse am Rathaus vorbei zum Wilhelm-Miklas-Platz gemeint, sondern das Stück vom Rathaus bis zum Beginn der Thurnhofgasse.  Wissen muss man es halt ...

 

Horns Verkehrsstadtrat Manfred Daniel wünscht sich natürlich, dass diese Verkehrsbehinderungen, die für die Verbesserung der Infrastruktur in der Stadt unabdingbar sind, Anrainer und Autofahrer nicht allzu sehr belasten und bittet die Bevölkerung um Verständnis.

 

Hier gibt es keine Unsicherheiten - alle Hinweise in der Christian-Weinmann-Gasse sind unmissverständlich.

 

Was noch ein bisschen ärgert: Die Wiener Straße ist auf den Hinweistafeln zweimal richtig und dreimal falsch geschrieben. Laut Österreichischem Wörterbuch werden Straßennamen, die von geografischen Namen abgeleitet sind und auf -er enden, getrennt und groß geschrieben. "Wienerstraße" ist also falsch, "Wiener Straße" ist richtig.

Liebe Schüler, bitte kein Vorbild nehmen, sonst schreitet in der Schule der Rotstift ein ...