
Die Landespolizeidirektion Niederösterreich warnt vor Halloween: "Streiche, die in Sachbeschädigungen oder Ruhestörungen münden, sind keine Kavaliersdelikte!"
Im Klartext: Unter 14-Jährige können strafrechtlich nicht belangt werden, doch die Eltern haften und bleiben auf den Kosten sitzen – etwa für die Reinigung von Fassaden oder die
Reparatur zerstörter Gegenstände.
Zudem können die Strafen von empfindlichen Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen reichen, abhängig von der Schwere des verursachten Schadens.
In ernsten Fällen wird sogar die Kinder- und Jugendhilfe eingeschaltet.
Um Halloween sicher und im Rahmen des Gesetzes zu feiern, empfiehlt die Landespolizeidirektion Niederösterreich:
Elterngespräche führen: Eltern sollten mit ihren Kindern im Vorfeld über die möglichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen von Vandalismus sprechen.
Verantwortungsvoller Umgang mit Materialien: Vermeiden Sie, dass Kinder Eier, Sprühdosen oder ähnliche Gegenstände mitnehmen.
Sensible Bereiche schützen: Hauseigentümer sollten wertvolle oder empfindliche Gegenstände im Freien sichern oder wegräumen.
Ruhige Reaktionen: Falls eine Straftat erfolgt, bleiben Sie ruhig und verständigen Sie die Polizei unter der Notrufnummer 133.
