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ÖGK: Weiter sichere Versorgung

Die vierte Welle hat Österreich mit voller Wucht getroffen. Um die rasch fortschreitenden Ansteckungen zu stoppen, wird das öffentliche Leben erneut heruntergefahren. Die Österreichische Gesundheitskasse nimmt weiterhin ihre Verantwortung gegenüber Versicherten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern wahr. Der Betrieb wird so weit wie möglich - unter Einhaltung aller Schutzmaßnahmen – aufrechterhalten und Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemie unterstützt.

 

Kundenservicestellen bleiben offen

Die Kundenservicestellen der Österreichischen Gesundheitskasse bleiben geöffnet, allerdings unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen. Die Anliegen der Kundinnen und Kunden werden nach Dringlichkeit behandelt, eine telefonische Voranmeldung ist notwendig. Für

einfachere Angelegenheiten, wie die Abgabe von Anträgen, stehen Expressschalter vor den Kundenservicestellen zur Verfügung. Zum eigenen Schutz und dem der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird Versicherten empfohlen, die Anliegen telefonisch, per E-Mail oder via

meineSV.at zu erledigen.

 

Die Gesundheitseinrichtungen der ÖGK spielen eine zentrale Rolle in der Gesundheitsversorgung in Österreich. Das hat sich gerade im Zuge der Corona-Pandemie gezeigt. Hanusch-Krankenhaus oder Gesundheitszentren bleiben geöffnet, Zahngesundheitszentren stehen für akute Behandlungen bereit. Für alle Bereiche der Gesundheitseinrichtungen sind telefonische Terminvereinbarungen dringend erforderlich.

 

Unbürokratische Maßnahmen gesetzt

Die Österreichische Gesundheitskasse hat bereits zu Beginn der Pandemie zahlreiche unbürokratische Maßnahmen beschlossen, die auch weiterhin gelten:

  • Eine Krankmeldung via Telefon oder Videokonsultation ist bis 28. Februar 2022 möglich.
  • Telemedizinische Krankenbehandlungen: Telemedizinische und telefonische Behandlungen bzw. Beratungen durch Ärztinnen und Ärzte und andere Gesundheitsberufe wie Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen, aber auch im Bereich Logopädie, Ergo- und Physiotherapie sind über Telefon und Video weiterhin möglich.
  • e-Rezept: Nach telefonischer Übermittlung des Rezepts an die Apotheke per e-Medikation, Fax oder E-Mail ist die Versorgung mit Medikamenten für unsere Versicherten sichergestellt.
  • Bewilligungspflicht: Die Bewilligungspflicht für Medikamente, Heilbehelfe und Hilfsmittel unter 1500 Euro bleibt ausgesetzt.
  • Krankentransporte sind bis auf weiteres bewilligungsfrei.
  • Corona-Visitendienste: Um Patientinnen und Patienten, die aufgrund eines COVID-19-Verdachts oder einer bestätigten Infektion, keine ärztliche Ordination aufsuchen können, wurden im Zuge der ersten Wellen Corona-Visitendienste in allen Bundesländern eingeführt. Sie können bei Bedarf jederzeit wieder hochgefahren werden, um die optimale Betreuung der Erkrankten sicherzustellen.

ÖGK betont Wichtigkeit der Corona-Schutzimpfung

Die Schutzimpfung gegen das Corona-Virus ist der einzige Ausweg aus der Pandemie. Deswegen ist die Erhöhung der Durchimpfungsrate dringend notwendig. Die ÖGK appelliert an Personen, die noch nicht geimpft sind, das nachzuholen. Außerdem verweist sie auf die Empfehlung des Nationalen Impfgremiums für Personen, die einen mRNA-Impfstoff erhalten haben, die dritte Impfung bereits nach vier Monaten nach Erhalt der zweiten Dosis zu holen.

Jene Personen, die mit Vektor-Impfstoffen immunisiert wurden, sollen ihre dritte bzw. zweite Dosis sobald wie möglich nachholen.

Aufgrund der derzeitigen Lage können sich jederzeit Änderungen ergeben, aktuelle Informationen finden Sie unter www.gesundheitskasse.at/corona