· 

Ergotherapie auf Kassenkosten: ÖGK schafft flächendeckende Versorgung für ganz Österreich

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) erweitert laufend die Versorgung für ihre Versicherten und bietet ab dem zweiten Quartal in ganz Österreich Ergotherapie auf Kassenkosten an. Durch eine Rahmenvereinbarung mit dem Bundesverband Ergotherapie Austria wird es möglich, insgesamt 203 Planstellen im ganzen Land zu schaffen und eine flächendeckende, gut erreichbare Sachleistungsversorgung für ganz Österreich sicherzustellen. Außerdem entfällt künftig bei Therapien, die von Vertragsergotherapeutinnen und Vertragsergotherapeuten durchgeführt werden, die Bewilligungspflicht. Gleichartige Regelungen in den Bereichen Physiotherapie und Logopädie sollen noch heuer ausverhandelt werden.

Ergotherapie begleitet Menschen jedes Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt, von Einschränkung bedroht sind oder ihre Handlungsfähigkeit erweitern wollen. Das Ziel der Ergotherapie ist es, Menschen bei der Durchführung von für sie bedeutungsvollen Betätigungen im Zusammenhang mit Selbstversorgung, Produktivität oder Freizeit und Erholung in ihrer Umwelt zu stärken. Österreichweit sind dafür 203 Planstellen vorgesehen. Die Stellen werden auf Basis der Einwohnerverteilung im ganzen Bundesgebiet aufgeteilt. Mit 1. April 2021 hat die ÖGK bereits mit 201 Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten Vollzeit- und Teileinzelverträge abgeschlossen und damit 132 Planstellen besetzt. Bisher gab es in vier Bundesländern vertragliche Regelungen, mit der Erweiterung profitiert ganz Österreich vom Verhandlungsergebnis der ÖGK mit dem Bundesverband der Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten Österreichs.

„Ergotherapeutischen Behandlungen kommt in der Gesundheitsversorgung von heute eine wichtige Rolle zu. Sie mindern Leid und helfen nicht zuletzt, die Lebensqualität von Patientinnen und Patienten zu steigern“, sagt Generaldirektor Bernhard Wurzer von der Österreichischen Gesundheitskasse. „Aus diesem Grund war es uns wichtig, schnell eine flächendeckende Versorgung im ganzen Land aufzubauen. Und es ist uns gelungen, in unserem ersten Jahr als ÖGK die Basis dafür zu legen. Jetzt arbeiten wir im Interesse unserer Versicherten in ganz Österreich daran, diese Stellen rasch zu besetzen. Und wir sind auf dem besten Weg“, sagt Wurzer.

Marion Hackl, die Präsidentin von Ergotherapie Austria, des Bundesverbands der Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten Österreichs, zeigt sich von der Vereinbarung hoch erfreut und lobt die konstruktive Arbeit mit der ÖGK: „Es ist uns hier gemeinsam etwas Außergewöhnliches gelungen. Diese Rahmenvereinbarung setzt neue und hohe Standards“, so Hackl weiter. „Das ist ein Meilenstein in der Geschichte der ergotherapeutischen Versorgung in Österreich, und ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit. Der Berufsverband ist seit 31. März 2021  stolz auf diese neue Regelung im Sinne der vielen Patientinnen und Patienten, die Ergotherapie in Zukunft kostenfrei und niederschwellig in Anspruch nehmen können.“

 

Ergotherapie auf e-card: Keine Kosten für Patienten

Ergotherapeutische Behandlungen bei Vertragsergotherapeutinnen und Vertragsergotherapeuten sind kostenlos. Die Versicherten müssen lediglich ihre e-card vorweisen. Die Höhe des Tarifes, den die ÖGK pro Behandlungsstunde bezahlt, wird einheitlich mit 60 Euro vereinbart. Für Hausbesuche wird neben dem Kilometergeld 30 Euro als Extrapauschale bezahlt. Auch die Schienenversorgung wird zum Vorteil der Patientinnen und Patienten vertraglich geregelt.

 Die Qualität und Kontinuität der Behandlungen sind der Österreichischen Gesundheitskasse ein wichtiges Anliegen. Die Rahmenvereinbarung zwischen ÖGK und Ergotherapie Austria beinhaltet deshalb einen Mindestlevel an Berufserfahrung, genau definierte Ausstattungsmerkmale einer Ergotherapie-Vertragspraxis sowie Vertretungsregeln für den Fall, dass eine Ergotherapeutin bzw. ein Ergotherapeut verhindert ist.

 

 Gute Arbeitsbedingungen für ÖGK-Vertragspartner

 Die ÖGK kommt ihren neuen Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern mit einem flexiblen Stellenmodell bei der Planung ihrer Work-Life-Balance entgegen und bietet ihnen gleichzeitig finanzielle Stabilität: Die Vollzeitstelle einer Vertragsergotherapeutin bzw. eines Vertragsergotherapeuten soll über das Jahr durchschnittlich 32 Behandlungsstunden pro Woche umfassen. Mit einem Teileinzelvertrag ist es möglich, auch Planstellen zu teilen und kürzer zu arbeiten. Monatliche Akontierungen sichern regelmäßige Einnahmen zur Bedeckung der Praxiskosten. Der Vertrag beinhaltet zudem eine Anstellungsmöglichkeit ohne nach der Ausbildung erworbene zusätzliche Berufserfahrung und die Möglichkeit des Erwerbs der Berufserfahrung im Anstellungsverhältnis. Das sichert den Nachwuchs und im weiteren die Qualität der Versorgung in Österreich.

 

Verbesserungen auch bei Wahlergotherapeuten

Die Österreichische Gesundheitskasse schafft Vorteile in allen Bereichen: Die Bewilligung für Therapien bei Vertragsergotherapeutinnen und Vertragsergotherapeuten entfällt künftig ganz. Die neue Regelung bringt außerdem allen Versicherten Vorteile, die Leistungen bei

Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten ohne Kassenvertrag in Anspruch nehmen. Die Versicherten erhalten in Zukunft pro Behandlungsstunde einheitlich 48 Euro von der ÖGK im Zuge der Kostenerstattung wieder retour.

 

ÖGK/JKP, Bilder: © Josef Pfleger