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Landesklinikum Horn: Einschränkung der Besuchsmöglichkeit

Mit der Entscheidung der Corona-Kommission des Bundes, alle Bezirke des Landes auf Rot zu schalten, gelten seit Freitag, 06.11.2020, im Landesklinikum Horn wie in allen Landes- und Universitätskliniken zum Schutze der Patienten und Mitarbeiter eingeschränkte Besuchsregelungen. Ausnahmen gelten für Kinder, Väter als Begleitperson bei Geburten und im Palliativbereich.

 

„Die steigenden Fallzahlen stellen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kliniken neben der aufrechten Akutversorgung eine sehr fordernde Situation dar. Wir dürfen in diesem Zusammenhang an alle appellieren, die notwendigen Verhaltensregeln – Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, Abstand, Händehygiene und Kontaktreduktion – zum Wohle aller einzuhalten. Wir bitten um Ihr Verständnis im Interesse unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Patientinnen und Patienten“, so die Kollegiale Führung des LK Horn.