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Österreichische Gesundheitskasse: Verlässliche Versorgung für Versicherte

Trotz erneuter Ausgangsbeschränkungen bleiben Gesundheitszentren, Zahngesundheitszentren und Kundenservicestellen geöffnet.

 

Die Österreichische Gesundheitskasse bietet weiterhin eine verlässliche Versorgung für ihre Versicherten. Alle Gesundheitszentren, Zahngesundheitszentren und das Hanusch-Krankenhaus bleiben für Patientinnen und Patienten geöffnet - eine telefonische Terminvereinbarung ist allerdings notwendig. Für die Österreichische Gesundheitskasse ist es von zentraler Bedeutung, dass trotz Ausgangsbeschränkungen andere Erkrankungen nicht vernachlässigt werden dürfen. Deshalb wird die bestmögliche Versorgung der Versicherten unter strenger Einhaltung der Covid-19-Sicherheitsvorkehrungen garantiert.

 

Wenn ein persönlicher Arztbesuch nicht unbedingt notwendig ist, gibt es auch weiterhin die Möglichkeit einer telemedizinischen Behandlung. Auch die telefonische Krankmeldung bei allen Krankheitsbildern ist nun wieder möglich.

 

Die Kundenservicestellen der Österreichischen Gesundheitskasse bleiben geöffnet. Die Anliegen der Kundinnen und Kunden werden nach Dringlichkeit behandelt, auch hier wird eine telefonische Terminvereinbarung empfohlen. Zum eigenen Schutz und dem der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter raten wir den Versicherten, unsere Online-Services unter meineSV.at verstärkt zu nutzen.

 

Unbürokratische Maßnahmen gesetzt

Die Österreichische Gesundheitskasse hat bereits im März zahlreiche, unbürokratische Maßnahmen beschlossen, die auch weiterhin gelten

  • Telemedizinische Krankenbehandlungen: Telemedizinische und telefonische Behandlungen bzw. Beratungen durch Ärztinnen und Ärzte und andere Gesundheitsberufe über Telefon und Video sind weiterhin möglich.
  • Arbeitsunfähigkeit: Eine telefonische Krankmeldung ist wieder möglich.
  • E-Rezept: Nach telefonischer Übermittlung des Rezepts an die Apotheke per e-Medikation, Fax oder E-Mail ist die Versorgung mit Medikamenten für unsere Versicherten sichergestellt.
  • Bewilligungspflicht: Die Bewilligungspflicht für Medikamente, Heilbehelfe und Hilfsmittel unter 1500 Euro ist weiterhin ausgesetzt.

Aufgrund der derzeitigen Lage können sich jederzeit Änderungen ergeben, aktuelle Informationen finden Sie unter www.gesundheitskasse.at/corona