Sonder-Landtag bringt zahlreiche Neuerungen für Gemeinden

„Im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie wurden seitens der Bundes- und der Landesregierung mehrere Maßnahmenbündel auf den Weg gebracht, die Auswirkungen auf bestehende Landesgesetze  haben. Um auch eine rechtliche Anpassung an die geänderten Umstände sicherzustellen, haben wir ein Sammelgesetz ausgearbeitet, das die Änderung von 23 Landesgesetzen umfasst und sicherstellt, dass in unseren Gemeinden jederzeit die volle Handlungsfähigkeit gegeben ist“, betont Landtagsabgeordneter Bgm. Jürgen Maier zum „NÖ COVID-19-Gesetz“.

Dieses wurde im Zuge einer Videokonferenz des Landtagsklubs der Volkspartei Niederösterreich erarbeitet und am vergangenen Donnerstag im NÖ Landtag beschlossen.

 

Sitzungen per Videokonferenz

„Für unsere Gemeinden bringt die aktuelle Ausnahmesituation zahlreiche Neuerungen mit sich. Das neue Gesetz ermöglicht, dass Gemeinderats-, Gemeindevorstands- und Ausschusssitzungen auch per Videokonferenz stattfinden können. Damit erfolgt der Wechsel von der sowieso nur sehr behutsam eingesetzten „Notkompetenz“ des Bürgermeisters zu den neuen Beschlussfassungen per Videokonferenz, die natürlich Verfassungskonform sind. Einige Gemeinden im Bezirk Horn werden die Videokonferenzen nutzen. Horn selbst hatte schon vor zwei Wochen eine informelle Besprechung des Stadtrates, wird am Donnerstag, 23.April, die vorgesehene Stadtratssitzung per Videokonferenz abhalten und die nachfolgende Gemeinderatssitzung per Live-Stream im Internet öffentlich zugänglich machen“, so der Landtagsabgeordnete und Horner Bürgermeister Jürgen Maier.

 

Liquidität der Gemeinden wird erhalten, Öffnungszeiten für Kindergärten und Schulen können verordnet werden

„Zudem wird die Frist zur Vorlage des Rechnungsabschlusses an den Gemeinderat aufgrund der außergewöhnlichen Umstände flexibler gestaltet und den Gemeinden zur Deckung ihrer Pflichtausgaben ermöglicht, zusätzliche Kassenkredite aufzunehmen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Gemeinden wegen der derzeitigen Einnahmenausfälle zu jeder Zeit ihre Liquidität erhalten können.

Weiters sind im Sammelgesetz auch Ermächtigungen für die Landesregierung im Zusammenhang mit den Kindergärten und Pflichtschulen vorgesehen. Dadurch können etwa im Einvernehmen mit den Gemeinden nähere Bestimmungen hinsichtlich der Betreuungszeiten in Kindergärten und Horten sowie schulzeitrechtliche Regelungen verordnet werden.

Eine Vielzahl an weiteren Änderungen betrifft auch Fristerstreckungen – etwa für die Absolvierung verpflichtend vorgesehener Ausbildungslehrgänge von Feuerwehrfunktionären“, so Maier.

Informelle Besprechungen des Stadtrates per Videokonferenz gab es in Horn bereits vor zwei Wochen.

 

Herbert Gschweidl /JKP / Bild: (c) Maria van Dyck